Bäume in Lage

Baumschutzsatzungen sind umstritten,
aber besser als ihr Ruf.

Sie schränken Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde oder der Grundstücke nicht so stark ein wie vielfach befürchtet. Es gibt zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten. Z.B. Bäume mit geringen Stammdurchmesser oder Baumarten, die als nicht besonders wertvoll erachtet werden, etwas Nadelbäume oder Birken. Fällt ein Baum unter die Baumschutzsatzung, wird die Stadtverwaltung bei ihrer Entscheidung sorgfältig die verschiedenen Interessen abwägen und eine sachgerechte Lösung suchen.

Andererseits werden Bäume geschützt und das dient allen Bürgern einer Siedlung oder eines Ortsteils. Falls der Baum gefällt werden muß, sorgen die Bestimmungen der Satzung für ausreichenden Ersatz an geeigneter Stelle.

Baumschutzsatzung Lage